Beitragsordnung des Vereins TIERINDIR e.V. (nachfolgend Verein genannt)
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§ 1 Allgemeines
1.Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie kann nur von der
Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der
Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr. 2.Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter
Beiträge.
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§ 2 Zahlungsweise und Fälligkeit
1.Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Mai des jeweiligen Jahres erhoben, in dem der
Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein
anderer Termin festgelegt werden. 2.Die Beitragszahlung erfolgt durch Überweisung der Mitglieder an den Verein auf das u.g.
Konto.
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§ 3 Beiträge
Mitgliedsform
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Beitragshöhe
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Höhe der Aufnahmegebühr
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Regelbeitrag
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Volljährige Mitglieder
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20,00 Euro
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0 Euro
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Ermäßigter Beitrag
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Jugendliche bis 18 Jahre
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12,00 Euro
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0 Euro
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Ehepaare
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35,00 Euro
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0 Euro
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Azubis, Wehrpflichtige,
Ersatzdienstleistende,
Studierende (18 bis 27
Jahre)
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12,00 Euro
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0 Euro
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Rentner/Pensionäre
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15,00 Euro
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0 Euro
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1.Ermäßigte Beitragsformen müssen beantragt werden. Der Anspruch auf die Ermäßigung
ist mit entsprechenden Unterlagen nachzuweisen. Der Vorstand entscheidet über die
Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
2.Änderungen der persönlichen Angaben sind dem Verein schnellstmöglich mitzuteilen.
3.Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 5 Euro pro Mahnung erhoben.
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§ 4 Vereinskonto
Mitgliedsbeiträge sind nur auf das folgende Konto zulässig: Deutsche Skatbank,
TIERINDIR e.V., IBAN: DE12 8306 5408 0004 1470 65, BIC: GENO DEF1 SLR. Andere
Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.
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